Kontopfändung


Pfändungen sind Maßnahmen der Zwangsvollstreckung und dienen dazu, die Geldforderungen der Gläubiger zu erfüllen. Dabei wird zwischen Pfändungen ins bewegliche Vermögen und Pfändungen ins unbewegliche Vermögen des Schuldners unterschieden. Bei der Kontopfändung handelt es sich um eine Pfändung ins bewegliche Vermögen. Neben der Kontopfändung sind beispielsweise auch Lohn- und Sachpfändungen den Pfändungen ins bewegliche Vermögen zuzuordnen.
Voraussetzungen der Kontopfändung

Bevor es zu einer Kontopfändung kommen kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst einmal muss der Schuldner natürlich auch der Kontoinhaber sein. Darüber hinaus muss der Gläubiger über einen Vollstreckungstitel gegen den Schuldner verfügen, der diesem auch zugestellt worden sein muss. Auf Antrag des Gläubigers muss das Vollstreckungsgericht einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erlassen, welcher daraufhin der Bank zugestellt worden sein muss.

Folgen der Kontopfändung

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, so kommt es zur Vollstreckung der Kontopfändung, die gravierende Folgen nach sich zieht. Zunächst einmal wird die EC-Karte eingezogen, womit keine Barabhebungen mehr möglich sind. Darüber hinaus werden Daueraufträge und Lastschriften nicht mehr eingelöst, was zur Folge hat, dass die laufenden Kosten wie die Miete oder die Stromrechnung nicht mehr bezahlt werden. Die zum Zeitpunkt der Kontopfändung auf dem Konto vorhandene Guthaben sowie alle künftig eintreffenden Zahlungen nach einer Wartefrist von vier Wochen an den Gläubiger übertragen.

Über kein Bargeld mehr zu verfügen sowie die Kosten für den Lebensunterhalt nicht mehr decken zu können, zieht über kurz oder lang drastische Folgen nach sich, wie beispielsweise die Kündigung durch den Vermieter. Eine Kontopfändung ist also ein erheblicher Einschnitt im Leben, zu den man es nicht kommen lassen sollte und vor dem man sich schützen kann.

Schutz vor Kontopfändung

Einen Schutz vor der Kontopfändung und somit vor den damit einhergehenden schwerwiegenderen Konsequenzen kann ein Pfändungsschutzkonto bieten. Dieses sollte spätestens dann eingerichtet werden, wenn bereits Mahn- oder Vollstreckungsbescheide eingegangen sind oder eine eidesstattlicher Versicherung abgegeben wurde. Ist es dafür zu spät, kann es oft auch hilfreich sein, sich mit dem Gläubiger in Verbindung zu setzen und eine Ratenzahlung und damit ein Ruhen der Kontopfändung zu vereinbaren, sodass wenigstens die laufenden Kosten weiter vom Konto abgebucht werden können.
Lohnpfändung

Besitzt der Schuldner ein Pfändungsschutzkonto, so kann ihn trotzdem noch eine Lohnpfändung treffen. Diese zieht jedoch nicht ganz so drastische Folgen nach sich, denn es gibt gewisse unpfändbare Bezüge sowie gesetzlich festgelegte Pfändungsgrenzen, die mit einem Pfändungsrechner berechnet werden können. Durch diese Pfändungsgrenzen bleibt dem Schuldner noch ein gewisser unpfändbarer Anteil des Lohns, um für den Lebensunterhalt aufkommen zu können.