Girokonto


Ein Girokonto ist ein Konto bei einer Bank oder Sparkasse, das dem Geldverkehr dient. Beantragen kann es jeder, der volljährig und geschäftsfähig ist. Minderjährige bedürfen der Zustimmung der gesetzlichen Vertreter, im Regelfall also beider Elternteile. Normalerweise ist die persönliche Vorsprache bei der ausgewählten Bank erforderlich. Hier wird die Originalunterschrift des Antragstellers und späteren Kontoinhabers hinterlegt. Sie dient dem Abgleich von direkt bei der Bank eingereichten Überweisungsträgern oder vom Kontoinhaber ausgestellten Schecks. Mit dem Kontoantrag akzeptiert der Antragsteller bei den meisten Banken in Deutschland auch eine Schufaklausel. Damit wird die Bank ermächtigt.

Die finanzwirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers bei der Schufa abzufragen und das dann eingerichtete Girokonto dort einzumelden. Girokonten können aber auch über das Internet online beantragt und eingerichtet werden. Die Identität des Antragstellers wird dann im Wege des Postident-Verfahrens geprüft. Hierzu muss der Antragsteller unter Vorlage seines Personalausweises bei einer Postfiliale vorstellig werden, die seine Identität gegenüber der Bank bestätigt.


Das Girokonto ist bei persönlicher Vorsprache in der Bank meist sofort betriebsbereit. Es kann auch online geführt werden. Um die Sicherheit zu gewährleisten, erfolgt der Zugang nur über die Eingabe einer persönlichen PIN-Nummer. Überweisungen über das Onlinekonto sind unter Eingabe einer TAN-Nummer möglich, die die Bank zuvor für diesen Zweck übersandt hat. Aus dem TAN-Vorrat wird per Zufall eine TAN ausgewählt. Mit ihrer Eingabe wird die Überweisung dann autorisiert. Hier gibt es inzwischen mehrere technische Möglichkeiten, die eine optimale Sicherheit gewährleisten sollen.

Das Girokonto kann auf vielfältige Weise genutzt werden. Der Kontoinhaber kann selber Überweisungen empfangen, zum Beispiel sich sein Gehalt überweisen lassen. Er kann selber Überweisungen an Dritte ausführen, Lastschriften durch Dritte autorisieren, Daueraufträge erteilen, Sparbeträge auf andere Konten abbuchen lassen oder Barschecks oder Verrechnungsschecks auf das Konto ziehen. Er kann Kreditkarten über das Girokonto abrechnen. Seine ordentliche Kontoführung kann als Grundlage für eine Bankauskunft über seine Bonität gegenüber Dritten dienen.

Ein Girokonto wird normalerweise im Guthabenbereich geführt.Mit stillschweigender Duldung der Bank kann es überzogen werden, hierfür berechnet die Bank einen Überziehungszins. Stimmt die Bank einer Überziehung ausdrücklich zu, kann ein Dispositionskredit eingeräumt werden, der sich meist bis zur Höhe des dreifachen Gehaltseingangs bewegt.

Auch hierfür fallen Zinsen an. Guthabenzinsen werden lediglich in geringem Ausmaß gewährt. Wird das Konto missbraucht, kann es die Bank mit der Folge einer negativen Schufameldung fristlos kündigen.