Partnerkarte


Wer eine Kreditkarte beantragt oder bereits besitzt, kann bei der kartenausgebenden Bank eine zweite Karte für den Ehepartner oder Lebensgefährten beantragen und erstellen lassen. Die Erstellung einer Partnerkarte ist billiger und einfacher, als wenn der Partner eine eigene Karte beantragen würde. Eltern können auch für ihre Kinder eine solche Karte beantragen und haben eine wirksame Kontrollmöglichkeit über deren Ausgabeverhalten und halten zudem ein Handwerkszeug in der Hand, das es erlaubt, gewisse Vorgaben zu machen. Bei Kindern wird meist ein Mindestalter von 16 Jahren vorausgesetzt.

Viele Anbieter stellen die Partnerkarte kostenfrei aus, die Gebühren sind dann von der Jahresgebühr für die Hauptkarte abgedeckt, sofern die Hauptkarte ihrerseits nicht bereits kostenfrei,zum Beispiel in Verbindung mit einem Girokonto, geführt wird. Die Partnerkarte ist eine vollwertige Kreditkarte, mit der der Partner die gleichen Leistungen in Anspruch nehmen kann, wie mit der Hauptkarte. Die mit der Hauptkarte und Partnerkarte getätigten Umsätze werden in der Kreditkartenabrechnung auch gesondert aufgelistet. Jeder Partner kann genau nachvollziehen, wer wann und wo welchen Umsatz veranlasst hat. Die Abrechnung erfolgt insgesamt über das Girokonto des Inhabers der Hauptkarte. Von der Partnerkarte ist die doppelte Kreditkarte zu unterscheiden, die auf ein und dieselbe Person ausgestellt wird und eigentlich nur von dieser genutzt werden darf.

Es versteht sich von selbst, dass der Einsatz einer Partnerkarte ein unbedingtes Vertrauen der Partner voraussetzt und keiner Geheimnisse vor dem anderen hat. Wichtig ist zu wissen, dass der Inhaber der Hauptkarte für die Umsätze, die der Partner mit der Partnerkarte tätigt, selbst verantwortlich ist. Er ist allein Vertragspartner des Kreditkartenunternehmens und ist verantwortlich für die Verwendung der Karten. Er kann allenfalls im Innenverhältnis den Partner in Regress nehmen, falls der Partner das Kreditkartenkonto gegen den Willen des Hauptkarteninhabers belastet hat. Wenn derartige Probleme erkennbar werden, empfiehlt es sich, die Partnerkarte zu kündigen und zurückzuverlangen oder beim nächsten Gebrauch wegen Ungültigkeit notfalls einziehen zu lassen.

Bei Prepaidkarten, die ausschließlich im Guthaben geführt werden und bei Debitkarten, bei denen die Umsatzbelastung unmittelbar auf das Girokonto des Karteninhabers gezogen wird, wird meist keine Partnerkarte angeboten. Ihr Einsatz wäre hier wenig wirtschaftlich und es stehen Sicherheitsaspekte entgegen.