Kontoauszug


Ein Kontoauszug informiert und dokumentiert die Buchungsvorgänge auf einem Bankkonto. Kontoauszüge werden vornehmlich für Girokonten, aber auch für Kreditkonten oder Sparkonten erstellt. Die Kreditinstitute sind gesetzlich verpflichtet, den Kontoinhaber nach der Ausführung eines Buchungsvorgangs über diesen Vorgang zu informieren. Der Kontoinhaber hat so die Möglichkeit, den einzelnen Buchungsvorgang zu prüfen. Es ist zu unterscheiden zwischen dem Kontoauszug als solchem, der tagtäglich erstellt werden kann und dem Kontoauszug, der am Ende eines Quartals als Rechnungsabschluss erstellt wird.

Der normale Kontoauszug kann je nach Vereinbarung täglich, wöchentlich, monatlich oder sogar bei jeder Kontobewegung erstellt werden. Je nach der Häufigkeit der Erstellung fallen Gebühren an. Der Kontoauszug stellt den Anfangssaldo, die einzelnen Kontoumsätze und den Endsaldo für den jeweiligen Zeitraum dar und ist fortlaufend nummeriert. Er wird an die Adresse des Kontoinhabers ausgestellt. Aus Gründen der Kostenersparnis für beide Seiten werden diese Kontoauszüge heute meist nur noch im Online-Banking am Computer dargestellt und können nach Bedarf ausgedruckt werden. Genauso gut kann der Kontoinhaber sich am Kontoauszugsdrucker, der in jeder Bank steht, die benötigten Kontoauszüge ausdrucken lassen. Er muss dazu seine Bank-Card nutzen, die Eingabe einer PIN ist nicht erforderlich.

Kontoinhaber, die sich die normalen Auszüge nicht ausdrucken oder per Post zusenden lassen, erhalten zum Quartalsende einen gebührenpflichtigen Rechnungsabschluss mit der Post. Der zum Quartalsende erstellte Rechnungsabschluss verrechnet zusätzlich noch Soll- und Habenzinsen, Gebühren und Kosten der Bank für das vergangene Quartal. Wenn der Kontoinhaber mit einem Buchungsposten nicht einverstanden ist, kann er binnen sechs Wochen Einwendungen vortragen.

In der Sprache der Banken werden die Begriffe „Soll“ für Belastungen und „Haben“ für Gutschriften verwendet. Ist der Kontostand insgesamt im Soll, ist das Konto überzogen. Gutschriften geben den Absender des Geldbetrages an sowie eventuelle Verwendungszwecke und Informationen, die der Absender in seinem Überweisungsauftrag vermerkt hat. Wer buchführungspflichtig ist, muss die Kontoauszüge aufbewahren. Eine Aufbewahrungspflicht für Privatpersonen gibt es hingegen nicht.