Kontoauflösung


Eine Kontoauflösung kann zweierlei bedeuten. Einmal kann der Kontoinhaber aus eigener Initiative die Kontoverbindung mit einer Bank kündigen und zum Beispiel sein Girokonto auflösen. Zum anderen hat auch die Bank das Recht, die Kontoverbindung mit einem Kunden unter Einhaltung einer Frist oder auch fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen und das Konto in der Folge aufzulösen. Grund für die Kündigung durch den Kontoinhaber kann der Wechsel zu einer anderen Bank sein. Dieser kann die Kontoverbindung jederzeit formlos kündigen und braucht keine Fristen einzuhalten.

Organisatorisch sollte er sicher stellen, dass eventuell eingehende Lastschriften oder Daueraufträge rechtzeitig auf das neue Konto umgestellt werden. Personen und Institutionen, die Überweisungen zugunsten des Kontoinhabers tätigen, sind ebenfalls rechtzeitig zu informieren, da die frühere Bank eingehende Gutschriften meist kostenpflichtig an den Absender zurückgeben muss, wenn das Konto nicht mehr besteht. Mit der Kontoauflösung sind ausgehändigte Bankkarten oder Kreditkarten zurück zu geben und dürfen nicht mehr verwendet werden. Es empfiehlt sich, die Karten vorher selbst unbrauchbar zu machen. Grundsätzlich dürfen Banken für die Auflösung des Kontos keine Gebühren berechnen. Näheres findet sich in dem Gebührenverzeichnis der Bank.

Umgekehrt kann auch die Bank das Konto kündigen und auflösen. In den allgemeinen Geschäftsbedingungen ist das Kündigungsrecht der Bank näher beschrieben. Danach kann die Bank das Konto ohne Angabe von Gründen jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Kündigungsfrist kündigen. Bei der Bemessung der Kündigungsfrist ist die Bank gehalten, auf die berechtigten Belange des Kunden Rücksicht zu nehmen. Der Kunde soll ausreichend Zeit erhalten, sich eine anderweitige Kontoverbindung zu beschaffen. Darüber hinaus kann die Bank das Konto auch ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist fristlos aus wichtigem Grund kündigen und sofort auflösen. Als wichtiger Grund gilt allgemein, wenn die Fortführung der Kontoverbindung für die Bank unzumutbar erscheint. Fälle dieser Art liegen vor, wenn der Kunde die Bank über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse getäuscht hat.

Vor allem wenn ein Gläubiger das Konto wegen einer titulierten Forderung gegen den Kontoinhaber gepfändet hat, kündigen viele Banken sofort die Kontoverbindung und begründen dies mit einer nicht zumutbaren Arbeitsbelastung. Soweit mit der Kontoführung Kredite verbunden sind, gelten zusätzliche und noch strengere Richtlinien.