Habenzinsen


Habenzinsen sind Zinsen, die eine Bank einem Kunden dafür zahlt, dass er ihr Bargeld zur Verfügung stellt. Habenzinsen fallen an, wenn auf einem Girokonto Guthaben vorgehalten wird, ebenso und vor allem dann, wenn der Kunde eine Einlage tätigt. Als Einlagen sind Spareinlagen auf einem Sparbuch, Festgelder, Termineinlagen oder Sichteinlagen zu verstehen. Habenzinsen werden aber auch für Erträge aus dem Kauf von verzinslichen Wertpapieren gezahlt.

Habenzinsen werden in der Sprache der Bankbuchhaltung auch als Passivzinsen bezeichnet, während für die Inanspruchnahme eines Dispositionskredits auf dem Girokonto Sollzinsen bzw. Aktivzinsen berechnet werden. Die Habenzinsen sind von Bank zu Bank sehr unterschiedlich. Es empfiehlt sich vor einer Entscheidung für das eine oder andere Angebot über das Internet Angebote verschiedener Anbieter miteinander zu vergleichen und dabei die Hilfe eines Vergleichsrechners in Anspruch zu nehmen. Bei einer längerfristigen Anlage machen bereits wenige Zehntel Prozentsätze Unterschied über die Jahre hinweg bei höheren Anlagebeträgen bereits erhebliche Summen aus.

Die Höhe der Habenzinsen richtet sich zunächst nach der Höhe des Anlagebetrages und der Dauer der Festlegung. Je höher der anzulegende Betrag und je länger der Betrag der Bank zur Verfügung gestellt wird, umso höher fällt der Habenzinsatz aus. Im übrigen spielt das Verhandlungsgeschick und die Machtposition des Anlegers eine erhebliche Rolle.

Hier gilt der Grundsatz von Geben und Nehmen. Wer als Anleger viel gibt, kann bankseitig auch bessere Angebote erwarten. Tagesgeld ist täglich kündbar und liegt daher im unteren Zinsbereich, während Festgeldanlagen mit zunehmender Anlagedauer immer besser verzinst werden. Der Habenzins für Guthaben auf einem Girokonto ist minimal und fällt faktisch nicht ins Gewicht.

Habenzinsen sind Einkünfte aus Kapitalvermögen und somit steuerpflichtig. Die Besteuerung erfolgt automatisch. Die Bank, die Habenzinsen gewährt, führt pauschal 25 % des Zinsertrages als Abgeltungsteuer an das Finanzamt ab. Im Wege eines Freistellungsauftrages kann der Anleger einen Freibetrag von 801 Euro und falls er verheiratet ist, 1.602 Euro als Freibetrag geltend machen. Unterhalb dieses Freibetrages bleibt der Zinsertrag steuerfrei. Werbungskosten werden keine mehr anerkannt.

Die Abgeltungsteuer liegt mit Solidarzuschlag bei 26,37 %. Wer wegen eines geringen Einkommens keine Einkommensteuern zahlen muss, kann beim Finanzamt auch einen Nichtveranlagungsbescheid beantragen und der Bank vorlegen. Es fallen dann überhaupt keine Abgeltungsteuern an.