Gehaltskonto


Ein Gehaltskonto ist in dem hier verstandenen Sinne ein Girokonto bei einer Bank oder Sparkasse, auf das der Arbeitgeber das Gehalt eines Arbeitnehmers überweist. Gehälter werden heute kaum mehr bar ausbezahlt.Sie werden im Zeitalter der automatisierten Buchhaltung eigentlich nur noch überwiesen. Die Führung und Bezeichnung eines Girokontos als Gehaltskonto macht auch deshalb Sinn, weil über das Girokonto meist auch die gesamte Lebenshaltung des Arbeitnehmers und seiner Familie abgewickelt wird. Normalerweise wird das Gehalt durch den Arbeitgeber zu einem bestimmten Zeitpunkt regelmäßig auf das Girokonto überwiesen.

Der Arbeitnehmer wiederum kann damit sicher stellen, dass regelmäßig anfallende Kosten für seine Lebenshaltung, wie zum Beispiel die Stromrechnung oder Telefonrechnung, von diesem Girokonto meist durch Lastschriften sicher bezahlt werden können. Andere Konten, wie Tagesgeldkonten, Sparkonten oder Festgeldkonten sind hiefür nicht geeignet.


Einige Banken, vor allem Direktbanken und Onlinebanken, bieten Gehaltskonten kostenfrei an und verzichten auf die sonst übliche monatliche Kontoführungsgebühr, sofern das Gehalt regelmäßig auf das Gehaltskonto überwiesen wird. Andere Banken erwarten für den Verzicht auf die Kontoführungsgebühr teils auch einen Mindestgeldeingang.

Auszubildende, Schüler und Studenten werden meist ebenfalls kostenfrei bedient, teils auch soweit sie noch keine regelmäßig anfallenden Geldeingänge vorweisen können, teils sofern ein bestimmter, meist aber geringer Eingang zu verzeichnen ist. Die Banken erwarten hier, dass das Konto auch nach dem Berufseinstieg fortgeführt wird und sich diese Wohlwollensmaßnahme dann irgendwann für sie rechnet. Die Gehaltskonten werden oft auch noch mit einer kostenlosen EC-Karte oder Kreditkarte schmackhaft gemacht. Wer einen regelmäßigen Gehaltseingang zu verzeichnen hat, kann bei guter Bonität im übrigen meist auch einen Dispositionskredit in Höhe des dreifachen Gehaltseingangs in Anspruch nehmen.

Teils wird die Überziehung des Kontos aber auch nur geduldet, da die Bank aufgrund des Geldeingangs eine gewisse Sicherheit hat und von einem späteren Kontoausgleich ausgeht. Falls Gläubiger eine Kontopfändung ausbringen, kann das Gehaltskonto auf Antrag des Kontoinhabers und Schuldners seit 01.07.2010 auch als Pfändungsschutzkonto geführt werden. Damit bleibt das Gehalt bis zur Höhe der individuell zu errechnenden Pfändungsfreigrenze frei verfügbar und die Lebenshaltung gesichert.