Dispokredit


[/quote_right]Der Dispokredit ist ein Dispositionskredit, der auch als „Dispo“ bekannt ist. Wer Besitzer eines Girokontos ist, kann seit dem Jahr 1968 als Privatperson bei allen Kreditinstituten einen Überziehungsrahmen nutzen. Dieser ist zeitlich begrenzt. Der Dispokredit wird auch als geduldete Überziehung behandelt, beinhaltet jedoch keinen Kreditanspruch an die Bank. Die Vorteile für den Kontoinhaber liegen darin, dass in Zeiträumen, in denen kein Kontoguthaben vorhanden ist, dennoch Überweisungen und Abhebungen getätigt werden können. Der Nachteil liegt in höheren Zinsen, als Dispo Zinsen bekannt.

Rechtliche Einschätzung

Rechtlich betrachtet wird der Dispositionskredit als Verbraucher-Darlehen betrachtet. Für den Dispokredit werden Überziehungszinsen fällig. Die Bank muss den Kunden über die Darlehenshöchstgrenze und die anfallenden Zinsen für die Überziehung informieren. Der Kontoinhaber wird auch über eine Beendigung oder die Möglichkeiten zur Zinssatzänderung informiert, was im Kontoauszug ersichtlich werden kann.


Bankkunden können zum einen schriftlich über die Höhe des Dispokredits informiert werden oder sie erhalten die Information auf ihrem Kontoauszug. beide Formen werden von rechtlicher Seite aus als sog. Willenserklärung der Banken betrachtet. Nutzt der Bankkunde schließlich den Dispokredit, so entsteht ein beidseitiger Vertrag. Damit eine Bank einen Dispokredit gewährt, müssen regelmäßige Zahlungseingänge vorhanden sein. Der Dispokredit ist ein „Blankokredit“, für den der Bankkunde keine Sicherheiten nachweisen muss.

Die Zinsberechnung geschieht über tageweise zu berechnende Sollzinsen und Überziehungszinsen. In den meisten Fällen werden die Zinsen einmal im Quartal in vom Guthaben abgeschöpft. Grundsätzlich sind die Zinssätze an die aktuellen Marktzinsen angepasst und flexibel. Für Bankkunden, die immer wieder ihren Dispokredit in Anspruch nehmen, empfiehlt sich, wegen der hohen Zinsen, die Umschuldung. Doch nicht jede Bank bietet diese Möglichkeit zum Ratenkredit.

Verändern sich die Vermögensverhältnisse des Kontoinhabers, so hat die Bank die Möglichkeit, den Dispokredit Rahmen anzupassen oder zu kündigen. Das Gleiche gilt für den Fall von Zwangsvollstreckungen. Ist eine Kündigung von dem Bankinstitut ausgesprochen worden, werden alle offen stehenden Beträge sofort fällig.